Erfolg für den Artenschutz im Landkreis Vechta. Wegen erhebliche Mängel beim Artenschutzrecht stoppt das Gericht die Baugenehmigung. Rotmilan, Rohrweihe, Uhu, Brachvogel und Fledermäuse können ihren Lebensraum behalten. Mehr lesen
NABU NIEDERSACHSEN-PRESSEMITTEILUNG | NR 16/18 | 14. Februar 2018
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Windkraft / Klageverfahren
NABU: Verwaltungsgericht Oldenburg stoppt Windpark Bakum
Erfolg für den Artenschutz im Landkreis Vechta
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Vechta, Oldenburg, Hannover - Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom 6. Februar 2018 die unmittelbar anstehende Realisierung der Windparks Bakum gestoppt. Rodungsarbeiten standen schon kurz bevor. NABU und Anwohner sind über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts erleichtert, aber alles andere als überrascht. Der Fachanwalt Dr. Andre Unland von der renommierten Kanzlei Baumeister, Münster, hat die Betroffenen erfolgreich vertreten.
Das Verwaltungsgericht ist in einer eingehend begründeten Entscheidung der Kritik des NABU Niedersachsen und der Anwohner gefolgt. Die Belange des Artenschutzrechts – konkret die Auswirkungen der acht Anlagen auf Vögel und Fledermäuse – seien in dem Genehmigungsverfahren völlig unzureichend ermittelt und bewertet worden. Grundlegende Anforderungen an die Erstellung von Gutachten seien verkannt worden, so das Verwaltungsgericht. Ob noch weitere Rechtsmängel zu konstatieren wären, wie unzutreffend ermittelte Lärmbelastungen, Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften sowie dem Vorliegen einer optisch bedrängenden Wirkung der Anlagen, hat das Verwaltungsgericht offen lassen.
Die NABU Kreisgruppe Vechta und die Anwohner hatten sich bereits seit 2013 intensiv mit dem von Anfang an hoch umstrittenen Projekt beschäftigt. Auch mehrere versierte Vogelkundler unterstützten das Projekt durch eigene Bestandserfassungen, was wesentliche Zusatzkenntnisse zu betroffenen Arten lieferte. Im Rahmen der 37. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Bakum, die der Genehmigung des Windparks durch den Landkreis voranging, hatte dieses Bündnis grundlegende Kritik an der Ausweisung des Standortes als Windkraftkonzentrationszone geübt.
Im Genehmigungsverfahren für den Windpark im Jahre 2016 erhoben der NABU und die Anwohner wiederum massive Bedenken gegen die artenschutzrechtliche Verträglichkeit, welches zudem durch ein Fachgutachten untermauert wurde. Bernd Thölking, ein besonders betroffener Anwohner in Vestrup unterstreicht: „Der Landkreis Vechta peitschte das Genehmigungsverfahren nur durch, um der EWE als Betreiberin des Windparks die lukrativen Einspeisevergütungen nach dem EEG 2016 zu sichern.“ Dieses Verhalten hatte bereits im Erörterungstermin beim Landkreis hohe Wellen geschlagen.
„Angesichts der massiven Kritik des Verwaltungsgerichts an Methodik und Umfang der vorgelegten artenschutzrechtlichen Untersuchungen ist der Landkreis Vechta nun aufgerufen, die erteilte Genehmigung in dem laufenden Widerspruchsverfahren zurückzunehmen“, fordert Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender. „Auch die Gemeinde Bakum muss tätig werden: Die fehlerhaften artenschutzrechtlichen Gutachten lagen nicht nur der Genehmigung des Landkreises, sondern auch bereits der Konzentrationsplanung der Gemeinde zugrunde“, verdeutlicht Anwalt Dr. Unland, und ergänzt: „Dieses wird einer rechtlichen Überprüfung ebenfalls nicht standhalten können.“
Abschließend unterstreicht Ludger Frye, der NABU-Kreisvorsitzende: „Wir wünschen uns, dass sowohl der Landkreis Vechta und die Gemeinde Bakum in Sachen Windpark der Rechtauslegung des Verwaltungsgerichts Oldenburg folgen und die notwendigen Konsequenzen ziehen.“
Für Rückfragen:
Dr. Andre Unland, Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte, Münster; Tel.: 0251-48488-54
Ludger Frye, Kreisvorsitzender der NABU Kreisgruppe Vechta; Tel.: 01575-6259258
Andreas Kellermann für die Anwohner in Vestrup-Hochelsten; Tel.: 04446-959271
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NABU Niedersachsen – Pressestelle
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